Spenden und Zustiftungen

Die Hildegard-Göhrum Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung, die Spenden und Zustiftungen empfangen darf; sie ist berechtigt, dafür steuerlich wirksame Zuwen-dungsbescheinigungen auszustellen.

Die wesentlichen Unterschiede zwischen Spende und Zustiftung sind für

die Stiftung:

  • Spenden sind zeitnah (in den auf den Zufluss folgenden 2 Jahren) satzungsgemäß zu verwenden.  
  • Zustiftungen gehen ins Vermögen der Stiftung, es ist ausschließlich der Ertrag satzungsgemäß zu verwenden.

den Spender/Stifter:

  • Spenden können bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden.
  • Zustiftungen können bis zu 1 Mio € neben dem o.g. Spendenhöchstbetrag als Sonderausgaben geltend gemacht werden (1 mal in 10 Jahren, oder auf 10 Jahre verteilt, nicht jedoch rückwirkend).

 

Die Hildegard-Göhrum-Stiftung freut sich über Spenden und Zustiftungen in jeder Höhe, diese werden selbstverständlich direkt und satzungsgemäß verwendet.

Die Kontonummern veröffentlichen wir nicht mehr auf unseren Internetseiten, da sie wiederholt missbräuchlich verwendet wurden. Wenn Sie spenden oder zustiften wollen, rufen Sie uns bitte an (0711 818885) .  Bitte vom Zuwender im Verwendungszweck vermerken, ob der Betrag als Spende oder Zustiftung verbucht werden soll.