{"id":10,"date":"2015-03-12T10:56:36","date_gmt":"2015-03-12T10:56:36","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hildegard-goehrum-stiftung.de\/?page_id=10"},"modified":"2015-03-12T19:25:03","modified_gmt":"2015-03-12T19:25:03","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.hildegard-goehrum-stiftung.de\/?page_id=10","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p>Die Satzung der Hildegard-G\u00f6hrum-Stiftung wurde am 15. November 2006 in Stuttgart erstellt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung<\/strong><\/p>\n<p>Die Stiftung f\u00fchrt den Namen Hildegard G\u00f6hrum Stiftung. Sie ist eine rechtsf\u00e4hige Stiftung b\u00fcrgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Stuttgart.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Zweck der Stiftung<\/strong><\/p>\n<p>Zweck der Stiftung ist die F\u00f6rderung des gemeinn\u00fctzigen, ehrenamtlichen Handels, insbesondere f\u00fcr \u00e4ltere, kranke, behinderte, allein stehende und\/oder finanziell schwache Menschen, die der Hilfe durch andere Personen bed\u00fcrfen, um sie bei der Suche nach einer geeigneten Hilfsperson oder Hilfsorganisation direkt oder indirekt zu unterst\u00fctzen. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch<\/p>\n<ul>\n<li>die Unterst\u00fctzung des eingetragenen, gemeinn\u00fctzigen Vereins unter der Bezeich-nung \u201eVereinigte Hilfen Stuttgart -Wir f\u00fcr Euch- e.V.\u201c mit dem Sitz in Stuttgart,<\/li>\n<li>die Unterst\u00fctzung von sonstigen Institutionen, Einrichtungen, Vereinigungen und Privatinitiativen etc., die dem Zweck der Stiftung dienen,<\/li>\n<li>die F\u00f6rderung und Unterst\u00fctzung von altersgerechtem und aufgrund von Krankheit bedingtem, w\u00fcrdevollen Wohnen, auch in Seniorenwohngemeinschaften und deren Betreuung im Sinne der Stiftung,<\/li>\n<li>die F\u00f6rderung und Unterst\u00fctzung von Gr\u00fcndungen von solchen Einrichtungen, die dem Zweck der Stiftung dienen. Die Stiftung kann ihren Zweck auch dadurch erf\u00fcllen, dass sie andere Organisationen und Einrichtungen, die in gemeinn\u00fctziger Weise dem Stiftungszweck entsprechende Ziele verfolgen, im steuerlich zul\u00e4ssigen Umfang unterst\u00fctzt.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/p>\n<p>Die Stiftung verfolgt ausschlie\u00dflich unmittelbar gemeinn\u00fctzige und mildt\u00e4tige Zwecke. Sie verfolgt damit steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (\u00a7\u00a751 bis 68 AO).<\/p>\n<p>Die Stiftung ist selbstlos t\u00e4tig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele.<\/p>\n<p>Die Mittel der Stiftung d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Es darf niemand, auch nicht der Stifter selbst, durch Ausgaben, die nicht dem Stiftungszweck entsprechen oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen bzw. sonstige Verm\u00f6gens-zuwendungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Rechte der Beg\u00fcnstigten<\/strong><\/p>\n<p>\u00dcber die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen und nach Ma\u00dfgabe der vom Stiftungsrat aufgestellten Richtlinie. Den durch die Stiftung Beg\u00fcnstigten steht kein Rechtsanspruch auf Zuwendung von Stiftungsmitteln zu.<\/p>\n<p><b>\u00a7 5 Stiftungsverm\u00f6gen, Erhaltung des Stiftungsverm\u00f6gens<\/b><\/p>\n<p>Das Stiftungsverm\u00f6gen besteht zum Zeitpunkt der Stiftungsgr\u00fcndung aus: \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0\u20ac\u00a0\u00a050.000,&#8211; \u00a0(i.W. f\u00fcnfzigtausend Euro) in bar.<\/p>\n<p>Das Stiftungsverm\u00f6gen ist grunds\u00e4tzlich ungeschm\u00e4lert in seinem Wert zu erhalten. Werterhaltende oder wertsteigernde Verm\u00f6gensumschichtungen sind auf der Grundlage eines entsprechenden Beschlusses des Stiftungsrates zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Zuwendungen des Stifters bzw. Dritter wachsen dem Stiftungsverm\u00f6gen zu, wenn sie ausdr\u00fccklich dazu bestimmt sind (<b>Zustiftungen<\/b>).<\/p>\n<p><b>\u00a7 6 Verwendung der Verm\u00f6gensertr\u00e4ge, Gesch\u00e4ftsjahr<\/b><\/p>\n<p>Die Stiftung erf\u00fcllt ihre Zwecke aus den Ertr\u00e4gen des Stiftungsverm\u00f6gens und aus dazu bestimmten Zuwendungen des Stifters bzw. Dritter (<b>Spenden<\/b>).<\/p>\n<p>Die Verwaltungskosten der Stiftung sind aus den Ertr\u00e4gen zu begleichen.<\/p>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><b>\u00a7 7 Organe der Stiftung<\/b><\/p>\n<p>Organe der Stiftung sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Der Vorstand<\/li>\n<li>Der Stiftungsrat<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Mitglieder der Stiftungsorgane sind ehrenamtlich f\u00fcr die Stiftung t\u00e4tig. Ihnen d\u00fcrfen keine Verm\u00f6gensvorteile zugewendet werden. Sie haben Anspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen Kosten. Durch Beschluss des Stiftungsrates kann ihnen auch eine pauschale Aufwandsentsch\u00e4digung gew\u00e4hrt werden.<\/p>\n<p>Dem Vorstand kann durch Beschluss des Stiftungsrates eine Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung zugeordnet werden. Die Mitglieder der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung d\u00fcrfen nicht zugleich Mitglieder der Stiftungs-organe sein. Sie \u00fcben ihre T\u00e4tigkeit im Rahmen ihres jeweiligen Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4lt-nisses und nach den in der Gesch\u00e4ftsordnung festgelegten Richtlinien aus. Sie sind dem Vorstand verantwortlich und an seine Weisungen gebunden.<\/p>\n<p><b>\u00a7 8 Vorstand \u2013 Mitglieder, Amtszeit und Organsation<\/b><\/p>\n<p>Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern.<\/p>\n<p>Der erste Vorstand wird vom Stifter bestellt. Danach werden seine Mitglieder vom Stiftungsrat gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Die Mitglieder des Vorstands werden auf 5 Jahre bestellt bzw. gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen vom Stiftungsrat aus wichtigem Grund abberufen werden. Die Nachfolger ausscheidender Mitglieder werden f\u00fcr die ganze Amtszeit (5 Jahre) gew\u00e4hlt und eingesetzt.<\/p>\n<p>Der Vorstand w\u00e4hlt aus seiner Mitte eine\/n Vorsitzende\/n und eine\/n stellvertretenden Vorsitzende\/n.<\/p>\n<p><b>\u00a7 9 Vorstand \u2013 Aufgaben, Beschlussfassung<\/b><\/p>\n<p>Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und handelt durch seinen Vorsitzenden und einem weiteren Vor-standsmitglied gemeinschaftlich.<\/p>\n<p>Der Vorstand ist das gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Organ der Stiftung. Er ist zur gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Stiftungsverm\u00f6gens und der sonstigen Mittel verpflichtet. Er sollte mindestens zu zwei Sitzungen j\u00e4hrlich zusammentreten. Zu seinen Aufgaben geh\u00f6ren alle laufenden Angelegenheiten der Stiftung, insbesondere:<\/p>\n<ul>\n<li>die Verwaltung des Stiftungsverm\u00f6gens einschlie\u00dflich der Buchf\u00fchrung und der Aufstellung der Jahresabschl\u00fcsse<\/li>\n<li>die Verwaltungsaufgaben und laufenden Geldbewegungen der Stiftung (Einnahmen \/ Ausgaben)<\/li>\n<li>die Verwendung der Stiftungsertr\u00e4ge zur Verwirklichung des Stiftungszwecks nach Ma\u00dfgabe der vom Stiftungsrat aufgestellten Vergaberichtlinien<\/li>\n<li>die Vorbereitung und Durchf\u00fchrung von Stiftungsveranstaltungen und sonstiger satzungsgem\u00e4\u00dfer Aktivit\u00e4ten (F\u00f6rderveranstaltungen, Akquisitionen etc.)<\/li>\n<li>die Wahrnehmung der Berichtspflichten gegen\u00fcber der Aufsichtsbeh\u00f6rde, insbesondere die Erstellung der Jahresrechnung mit Verm\u00f6gens\u00fcbersicht sowie des Berichts \u00fcber die Erf\u00fcllung des Stiftungszwecks<\/li>\n<li>die Abwicklung s\u00e4mtlicher stiftungs- und steuerrechtlicher Angelegenheiten mit den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden<\/li>\n<li>die Wahl der Vorsitzenden des Vorstandes<\/li>\n<li>die Erstellung einer Gesch\u00e4ftsordnung sowie die \u00dcberwachung der Gesch\u00e4fts-f\u00fchrung.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Vorstand kann den Rechenschaftsbericht (Jahresrechnung, Verm\u00f6gens\u00fcbersicht und Bericht \u00fcber die Erf\u00fcllung des Stiftungszwecks) durch externe sachverst\u00e4ndige Stellen (z.B. Wirtschaftspr\u00fcfer, Steuerberater oder dgl.) erstellen lassen.<\/p>\n<p>Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse in Vorstandssitzungen, zu denen jedes Vorstands-mitglied oder der nach der Gesch\u00e4ftsordnung daf\u00fcr vorgesehene Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer recht-zeitig unter der Angabe der Tagesordnung einl\u00e4dt.<\/p>\n<p>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens zwei der Mitglieder anwesend sind. Beschl\u00fcsse werden\u00a0mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, in Abwesenheit die seines Stellvertreters.<\/p>\n<p><b>\u00a7 10 Stiftungsrat \u2013 Mitglieder, Amtszeit und Organisation<\/b><\/p>\n<p>Der Stiftungsrat besteht aus 6 Mitgliedern. Die Mitglieder des Stiftungsbeirats werden f\u00fcr die Dauer von 6 Jahren bestellt; die erste Bestellung erfolgt durch den Stifter, alle weiteren durch Kooptation (Zuwahl) durch den Stiftungsrat. Wiederbestellungen sind zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Die Mitglieder des Stiftungsrates k\u00f6nnen nicht zugleich Mitglieder des Vorstandes sein.<\/p>\n<p>Der Stiftungsrat w\u00e4hlt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.<\/p>\n<p>Mitglieder des Stiftungsrates k\u00f6nnen aus wichtigem Grund durch Abwahl aus dem Stiftungsrat abberufen werden. Das betroffene Mitglied ist von der Stimmabgabe ausgeschlossen, muss jedoch vorher angeh\u00f6rt werden.<\/p>\n<p>In den Stiftungsbeirat sollen nur Personen und\/oder Organisationen berufen werden, die den Stiftungszweck in hervorragender Weise f\u00f6rdern.<\/p>\n<p><b>\u00a7 11 Stiftungsrat \u2013 Aufgaben, Beschlussfassung<\/b><\/p>\n<p>Der Stiftungsrat \u00fcberwacht als unabh\u00e4ngiges Kontrollorgan die Einhaltung des Stifterwillens und die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung durch den Vorstand. Er entscheidet in allen grunds\u00e4tzlichen Angelegenheiten und ber\u00e4t und unterst\u00fctzt den Vorstand.<\/p>\n<p>Der Stiftungsbeirat hat insbesondere folgende Aufgaben:<\/p>\n<ul>\n<li>Aufstellung von Richtlinien zur Vergabe von Stiftungsmitteln und \u00dcberwachung deren Einhaltung mittels eines Einspruchsrechts bei richtlinienwidrigen Vergaben (\u00a7\u00a7 4, 9 dieser Satzung)<\/li>\n<li>Verf\u00fcgungen \u00fcber das Stiftungsverm\u00f6gen nach \u00a75 dieser Satzung<\/li>\n<li>Beschl\u00fcsse nach \u00a77 dieser Satzung (pauschale Aufwandsentsch\u00e4digung, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung)<\/li>\n<li>Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern nach \u00a78 dieser Satzung<\/li>\n<li>Best\u00e4tigung der Jahresrechnung und des Berichts \u00fcber die Erf\u00fcllung des Stifterzwecks (\u00a79 dieser Satzung), sofern diese nicht von einer externen sachverst\u00e4ndigen Stelle erstellt worden sind<\/li>\n<li>Wahl und Abwahl der Stiftungsratsmitglieder nach \u00a710 dieser Satzung<\/li>\n<li>Anpassung der Stiftung an sich ver\u00e4ndernde Verh\u00e4ltnisse nach den Ma\u00dfgaben der \u00a7\u00a7 12 und 13 dieser Satzung (Satzungs\u00e4nderungen, Zweck\u00e4nderungen, Aufhebung und Zusammenlegung, Verm\u00f6gensanfall nach Erl\u00f6schen der Stiftung)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Stiftungsrat ist nach Bedarf, jedoch mindestens einmal j\u00e4hrlich, vom Vorsitzenden \/ von der Vorsitzenden schriftlich und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Der Stiftungsrat ist auch einzuberufen, wenn dies von mindestens einem Viertel seiner Mitglieder beantragt wird.<\/p>\n<p>Der Stiftungsrat ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte seiner Mitglieder an-wesend sind.<\/p>\n<p>Der Stiftungsrat fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. F\u00fcr Beschl\u00fcsse nach \u00a75 dieser Satzung (Verm\u00f6gensumschichtungen) ist die Mehrheit von mindestens zwei Drittel aller Mitglieder des Stiftungsrates erforderlich. F\u00fcr die Beschl\u00fcsse nach \u00a7 12 (Satzungs\u00e4nderungen u.a.) und \u00a713 (Verm\u00f6gensanfall) sind die dort festgelegten Mehrheiten erforderlich. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des \/ der Vorsitzenden den Ausschlag.<\/p>\n<p><b>\u00a7 12 Satzungs\u00e4nderungen, \u00c4nderungen des Stiftungszwecks, Zusammenlegung, Aufhebung<\/b><\/p>\n<p>Satzungs\u00e4nderungen sind nach Ma\u00dfgabe der nachstehenden Bestimmungen und bei Wahrung des Stiftungszwecks und unter Beachtung des urspr\u00fcnglichen Willens des Stifters \/ der Stifterin zul\u00e4ssig, wenn sich zur Aufrechterhaltung des Stiftungsbetriebs die Not-wendigkeit dazu ergibt. Hierzu ist ein Beschluss des Stiftungsrats erforderlich, der mindestens mit einer Zweidrittelmehrheit aller Stiftungsratsmitglieder zustande kommt.<\/p>\n<p>Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur unter restriktiver Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen der\u00a0\u00a0 \u00a7\u00a7 80 ff. BGB, des Stiftungsgesetzes f\u00fcr Baden-W\u00fcrttemberg (StiftG) und der AO 1977\u00a0\u00a7\u00a7 51 ff. in der jeweils geltenden Fassung durchgef\u00fchrt werden. Eine Satzungs\u00e4nderung ist ausgeschlossen, sofern es sich um die Bestimmungen in \u00a7 1, \u00a7 2 Abs. 1, \u00a7 3, \u00a7 5, \u00a7 7 Abs. 1, \u00a7 9 Abs. 2 S.2\u00a0handelt.<\/p>\n<p>Beschl\u00fcsse \u00fcber die \u00c4nderung des Stifterzwecks sowie \u00fcber die Zusammenlegung\u00a0 oder Aufhebung der Stiftung sind nur zul\u00e4ssig, wenn die dauerhafte und nachhaltige Erf\u00fcllung des Stiftungszwecks unm\u00f6glich geworden ist oder wegen wesentlicher Ver\u00e4nderung der Verh\u00e4ltnisse nicht mehr sinnvoll erscheint. Der urspr\u00fcngliche Wille des Stifters \/ der Stifterin ist nach M\u00f6glichkeit zu ber\u00fccksichtigen. Vor Beschlussfassung ist der Vorstand anzuh\u00f6ren. Die Beschl\u00fcsse bed\u00fcrfen einer Zweidrittelmehrheit aller Mitglieder des Stiftungsrats.<\/p>\n<p>Beschl\u00fcsse zu Satzungs- und Zweck\u00e4nderungen sowie zur Aufhebung oder Zusammen-legung der Stiftung bed\u00fcrfen der Genehmigung durch die Stiftungsbeh\u00f6rde. Der Finanz-verwaltung sind die Beschl\u00fcsse anzuzeigen, bei Zweck\u00e4nderungen ist eine Auskunft der Finanzverwaltung zur Steuerbeg\u00fcnstigung einzuholen.<\/p>\n<p><b>\u00a7 13 Verm\u00f6gensanfall<\/b><\/p>\n<p>Erlischt die Stiftung, f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an gemeinn\u00fctzige Organisationen, die der Stiftungsrat bestimmt. Der Stiftungsrat fasst die erforderlichen Beschl\u00fcsse mit Zwei-drittelmehrheit unter Beachtung der Gemeinn\u00fctzigkeitsbest\u00e4tigung der Finanzverwaltung.<\/p>\n<p><b>\u00a714 Stiftungsbeh\u00f6rde<\/b><\/p>\n<p>Stiftungsbeh\u00f6rde ist das Regierungspr\u00e4sidium Stuttgart.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Satzung der Hildegard-G\u00f6hrum-Stiftung wurde am 15. November 2006 in Stuttgart erstellt. \u00a7 1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung Die Stiftung f\u00fchrt den Namen Hildegard G\u00f6hrum Stiftung. Sie ist eine rechtsf\u00e4hige Stiftung b\u00fcrgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Stuttgart. \u00a7 2 Zweck der Stiftung Zweck der Stiftung ist die F\u00f6rderung des gemeinn\u00fctzigen, ehrenamtlichen Handels, &hellip; <a href=\"https:\/\/www.hildegard-goehrum-stiftung.de\/?page_id=10\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Satzung<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":1,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-10","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.hildegard-goehrum-stiftung.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/10","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.hildegard-goehrum-stiftung.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.hildegard-goehrum-stiftung.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hildegard-goehrum-stiftung.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hildegard-goehrum-stiftung.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=10"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.hildegard-goehrum-stiftung.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/10\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":78,"href":"https:\/\/www.hildegard-goehrum-stiftung.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/10\/revisions\/78"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.hildegard-goehrum-stiftung.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=10"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}